Parkschilder und Parkverbotsschilder

Im BERGER -Sortiment bieten wir Ihnen eine große Auswahl an hochwertigen Parkplatzschildern für den innerbetrieblichen Gebrauch.

  • Individuelle Beschilderung mit Text nach Wunsch
  • Hinweisschild "Parken nur für Gäste", "Parken nur für Besucher"
  • Hinweisschild Parkverbot
  • Verkehrsschild Halteverbot
  • Hinweisschilder für verschiedene Parkplätze
  • Klebepfeile für Verkehrsschilder
  • Mitarbeiterparkplatz u.v.m.

Parkplatzschilder erleichtern die Suche nach einem Parkplatz

Bei der Parkplatzsuche stellen gut sichtbare und allgemein verständliche Parkschilder eine wirkungsvolle Orientierungshilfe dar. Die hochwertigen Parkzeichen aus dem BERGER Online-Katalog tragen zu einer professionellen Kennzeichnung von Parkhäusern und Parkflächen bei.
Zur Absicherung bzw. Sperrung von Parkplätzen können auch Parkplatzbügel aus Stahl verwendet werden.

Anbringung von Parkplatzschildern

Bitte achten Sie darauf, Parkplatzschilder stets mit den richtigen Zubehörteilen anzubringen und zu montieren. In unserer Kategorie für Schilderzubehör finden Sie  einen Schraubensatz, Einschlagpfosten und Pfosten mit Bodenplatte.

Die Materialauswahl für die Parkplatzkennzeichnung

Der Einsatzort eines Parkzeichens entscheidet über die Materialauswahl. Sollen die Parkplatzschilder im Freien angebracht werden, haben sich Modelle aus witterungsbeständigem Aluminium bewährt. Diese Produkte sind langfristig gut lesbar und sie halten Wind und Wetter problemlos stand. Für überdachte Stellflächen oder die Parkplatzkennzeichnung in einem Parkhaus eignen sich Parkzeichen und Hinweisschilder aus robustem Kunststoff. Alternativ dazu bieten wir Ihnen für den Einsatz auf sauberen und glatten Untergründen Folien-Aufkleber zum Beispiel mit einem Pfeil zur Kennzeichnung beziehungsweise zur Richtungsanzeige an.

Mit großer Wirkung und zeitgemäß – Parkplatz reserviert

Ein ansprechender und gut beschilderter Parkplatz ist zusammen mit einem gepflegten Außengelände der erste Eindruck, den Besucher und Kunden von Ihrem Unternehmen erhalten. Daher ist es wichtig, dass die Gestaltung Ihrer Parkplätze auf das restliche Ambiente abgestimmt wird. Bei BERGER können Sie hochwertige und stilvolle Parkschilder in modernen Designs erwerben. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten erlauben es Ihnen, jeden Parkplatz genauso zu reservieren, wie Sie es wünschen. Unsere Auswahl reicht vom Kundenparkplatz bis zum Privatparkplatz.

Parkschilder individuell selbst gestalten

Unser Schilderangebot ist vielfältig. Dennoch ist es nicht immer leicht, für den eigenen Anwendungsfall die geeignete Kennzeichnung zu finden. Damit das möglich ist, können Sie bei BERGER Ihre individuellen Schilder nach Ihren Wünschen gestalten. Ergänzen Sie unter anderem blaue Parkschilder mit Ihrem Text nach Wunsch.

Parkschilder richtig aufstellen

Parkschilder unterstützen die Verkehrssicherheit und dienen als Orientierungshilfe. Daher sollten Parkflächen für Fahrzeuge und Parkhäuser deutlich ausgewiesen werden. Das ist nicht nur in Innenstädten der Fall. Auch auf Park- und Rastplätzen sowie auf großen Firmengeländen ist es sinnvoll, Zonen wie einen Kundenparkplatz deutlich und leicht verständlich zu kennzeichnen.

Ladezonen, Feuerwehrzufahrten und Wendebereiche müssen freigehalten werden. Wir empfehlen daher, diese Bereiche mit einem Parkverbotsschild (Verkehrszeichen 286) zu versehen. Parkplatz-Wegweiser für den Außenbereich sorgen für einen geordneten Verkehrsfluss.
Auch ein Hinweisschild Ein- Ausfahrt freihalten bewirkt den selben Zweck, nämlich dass niemand auf der ausgewiesenen Fläche ein Fahrzeug oder Anhänger abstellt.

Welche Parkschilder gibt es?

Verkehrszeichen-Parkschilder, die der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen, sind rechteckig. Auf blauem Hintergrund steht ein weißes „P“. Bei Bedarf kann dieses Schild mit Zusatzschildern ergänzt werden. So wird daraus etwa ein Parkplatz für Behinderte. Sie enthalten neben der eigentlichen Parkplatzkennzeichnung zusätzliche Piktogramme wie einen Rollstuhl. Alternativ dazu bieten wir Parkschilder mit Zusatztext an.

Parkzeichen mit Zusatzschild – wann ist das erforderlich?

Soll eine Parkerlaubnis eingeschränkt werden, kommen Parkschilder mit Zusatzschild zum Einsatz. Ist eine Parkzone zum Beispiel „Nur für Kunden“, „Geschäftsleitung“ oder für behinderte Menschen reserviert, kann das Parkschild durch ein Zusatzschild ergänzt werden. Gleiches gilt, wenn eine spezielle Parkgenehmigung oder eine Parkscheibe erforderlich ist, informieren Sie so Ihre Kunden und Kundinnen und Besucher/innen mit Parkzeichen mit Zusatzschild.

Hinweisschilder mit einem zusätzlichen Pfeil können die erlaubte Park- oder Fahrtrichtung anzeigen. BERGER bietet Ihnen die ergänzenden Schilder mit den geläufigsten Symbolen und Texten rund um die Parkplätze. Eine Zone, in der Fahrzeuge nicht parken dürfen, erfordern ein Parkverbotsschild.

Parkschilder mit Pfeil – welche Bedeutung haben sie?

Bei dem Verkehrszeichen Parken oder dem Parkzeichen 314 handelt es sich gemäß StVZO um ein Richtzeichen. Ihre Besucher und Kunden erfahren dadurch, dass sich an dieser Stelle ein Parkplatz bzw. eine Parkzone befinden. Zusatzschilder definieren besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen fürs Parken. Parkschilder mit einem Pfeil dienen als Anfangs- und Ende-Kennzeichnung einer Parkzone. Stehen die Hinweisgeber am Straßenrand, ist entscheidend, in welche Richtung das Zeichen mit dem Pfeil zeigt: Mitte der Straße: Anfang, Rand der Straße: Ende.

Wie befestigt man Parkplatzschilder?

Für die sichere und dauerhafte Befestigung großer und freistehender Beschilderungen aus Aluminium haben sich Schilderhalter und Rohrschellen bewährt, um sie an Rohrpfosten zu montieren. Alternativ dazu ist eine Befestigung von Kunststoff- oder Alu-Schildern direkt an der Wand mit Schrauben möglich. Sollen kleinere Parkzeichen direkt am Stellplatz angebracht werden, gibt es witterungsbeständige Schilderhalter zum Aufschrauben und Einschlagen. Beschilderungen, die zum Beispiel einen Privatparkplatz oder einen Kundenparkplatz im Nummernschild-Format kennzeichnen, werden mit einem geeigneten Halter an Parkplatzbegrenzungen oder an Gebäuden angebracht.

Der kleine, aber feine Unterschied von Halteverbot und Parkverbot

Eine der ersten Lektionen auf dem Weg zum Führerschein besteht im Erkennen und der korrekten Deutung von Verkehrsschildern. Während die meisten Beschilderungen im Straßenverkehr eindeutig erkannt werden, stellt besonders ein Zeichen auch erfahrene Autofahrer immer wieder vor ein Rätsel. Es ist kreisrund, der blaue Mittelteil wird von einem roten Rand umgeben und es hat einen oder zwei gekreuzte Balken. Gemeint ist das Halteverbotsschild. Im Amtsdeutsch der StVO wird es als Haltverbot bezeichnet. Ganz egal, ob Sie die umgangssprachliche Variante mit dem zusätzlichen „e“ verwenden oder die StVO-Version, es beschreibt, dass in einer Zone, die mit dieser Beschilderung gekennzeichnet ist, Fahrzeuge nicht parken bzw. halten dürfen.

Die Zeichen, mit denen ein Halteverbot oder ein Parkverbot gekennzeichnet werden, unterscheiden sich in ihrer Gestaltung. Um diesen Unterschied zu erklären, ist es wichtig, die Definition von Halten und Parken zu kennen.

§ 12 StVO definiert die Bezeichnung „Halten“ folgendermaßen: Hierbei handelt es sich um eine gewollte Unterbrechung der Fahrt. Sie wird weder von der Verkehrslage noch von einer Anordnung veranlasst.

Ebenfalls in § 12 StVO findet sich die Erklärung für den Begriff „Parken“: Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Hat das oben beschriebene Schild nun lediglich einen Balken, handelt es sich hierbei um ein sogenanntes eingeschränktes Halteverbot, auch als Parkverbot bezeichnet. Verkehrszeichen mit zwei Balken zeigen ein absolutes Halteverbot an. Beiden Verkehrsschildern ist eines gemein: Längerfristiges Parken ist an dieser Stelle nicht erlaubt.

Parkschilder schützen vor Bußgeldern

Orientieren Sie sich beim Parken an Parkflächen, die mit Parkschildern als reine Parkflächen ausgewiesen sind. Anderenfalls riskieren Sie unnötige Bußgelder. Bei Parkflächen, die mit Verkehrsschildern ausgestattet sind, welche das Parken untersagen, ist sogar mit einer zwangsweisen, kostspieligen Standortveränderung durch die Berechtigten zu rechnen.

Hochwertige Parkplatzschilder für den Privatparkplatz und die Straße

Unsere Beschilderungen dienen der Kennzeichnung von (reservierten) Parkplätzen. Dabei unterscheiden wir bei BERGER zwischen verschiedenen Aufstellungsarten und differenzieren, ob eine Kennzeichnung nach StVZO in einem öffentlichen Bereich aufgestellt wird oder auf einem privaten Grundstück. Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Gerne unterstützen wir Sie tatkräftig bei Ihrer Auswahl und beraten Sie ausführlich.