Gasflaschenschränke von BERGER

Für ein sicheres und korrektes Lagern von Druckgasflaschen sind Gasflaschenschränke eine kompakte Lösung. Ganz gleich, ob Sie den Schrank im Freien oder im Gebäude aufstellen möchten, welche Mengen darin gelagert werden sollen und ob ein ausreichender Abstand zu anderen Gefahrenquellen eingehalten werden kann, BERGER bietet Ihnen genau die Produkte, die dem jeweiligen Anforderungsprofil entsprechen.

Unsere Gasflaschenlagerungen erfüllen die relevanten Anforderungen an eine sichere Lagerung von Gasflaschen zuverlässig. Unser Sortiment umfasst

  • Glasflaschenhalterungen und -paletten,
  • Gasflaschenschränke,
  • Gasflaschendepots und -boxen und
  • Zubehör.

Gasflaschendepots & Gasflaschenboxen aus dem BERGER Shop

Wir bieten Ihnen mit abschließbaren Gasflaschendepots und -boxen eine sichere und sehr kompakte Lösung für die Vorratslagerung und das Gaslager im Freien. Die rundum geschützten und diebstahlsicheren Gasmagazine eignen sich zur Außenlagerung nach TRG 280. Eine permanente Eigenbelüftung ist unter anderem durch Gitterrostböden sichergestellt und durch den TÜV geprüft. Unsere Gasflaschendepots erhalten Sie in verzinkter Version. Das Öffnen und Schließen des Daches wird durch zwei Gasdruckfedern erleichtert. Lagern Sie darin modell- und größenabhängig bis zu 104 Flaschen à 33 kg.

Gasflaschen-Paletten – komfortabler Transport & sicherer Umgang

Durch Gasflaschen-Paletten gewährleisten Sie einen komfortablen Transport von leeren oder gefüllten Druckgasflaschen. Ein stabiler Grundrahmen mit Einfahrtaschen erlaubt einen Transport mit dem Gabelstapler. Sicherungsketten und eine seitliche Kippbegrenzung sichern die Flaschen zuverlässig gegen Umfallen. Sie möchten Schläuche, Werkzeuge oder ähnliches Zubehör gleich mittransportieren? Dank eines zusätzlich angeschweißten Doppelhakens ist eine Mitführung dieser Komponenten direkt an der Gasflaschen-Palette möglich. Die Konstruktion ist vollständig feuerverzinkt und robust. Das sorgt für eine lange Lebensdauer – selbst im rauen Alltagseinsatz.

Besonders platzsparend und sehr einfach anzuwenden präsentieren sich unsere Wandhalterungen für bis zu drei Stahlflaschen. Eine feuerverzinkte und stabile Stahlblechkonstruktion gewährleistet maximale Sicherheit und Langlebigkeit beim täglichen Einsatz der Flaschen.

Die Lagerung von Gasflaschen

Die Technischen Regeln Druckgase TRG 280 regelt die Lagerung von Druckgasbehältern und Flaschen. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug aus den wichtigsten Anforderungen zusammengestellt, die für die Errichtung von Gaslagern von maximal 50 Flaschen für brennbare, brandfördernde und inerte Gase erfüllt werden müssen.

Das Gasflaschenlager definiert einen festgelegten Ort. Dort werden permanent volle Druckgasflaschen im Vorrat gehalten. Leere Stahlflaschen, die für einen Abtransport gesammelt werden, finden in diesem Areal ebenfalls einen sicheren Lagerplatz.

Generelle Anforderungen

  • Es ist erforderlich, das zuständige Lagerpersonal regelmäßig über die Betriebsanweisungen gemäß der Gefahrstoffverordnung sowie im korrekten Umgang mit den Behältern zu unterweisen.
  • Das Zugangsverbot für Unbefugte ist durch gut sichtbare Schilder anzuzeigen.
  • Schließen Sie eine Gefährdung des Schutzbereiches durch Fahrzeuge aus. Dies ist zum Beispiel mit einem Anfahrschutz möglich.
  • Stellen Sie einen sicheren Stand der Flaschen auf ebenem Boden sicher. Sie müssen gegen ein Umfallen gesichert sein.
  • Achten Sie darauf, die Ventile dicht zu schließen und die Flaschenkappen aufzuschrauben.
  • Sind Wärmequellen und/oder Heizkörper in der Nähe? Hier gilt ein Mindestabstand von 0,5 m.
  • Positionieren Sie in leicht erreichbarer Nähe einen Feuerlöscher und ein Telefon inkl. Angabe von Rufnummern für den Notfall.
  • Kritische Bereiche wie Rettungswege, Garagen, Treppenräume, Flure, Durchgänge/-fahrten dürfen nicht zur Errichtung eines Gaslagers genutzt werden.
  • Lagerräume unter Erdgleiche: Hier gelten die Sonderregelungen der TRG 280.
  • Sie lagern brennbare Gase? Hier gilt es unbedingt, den vorgegebenen Schutzbereich einzuhalten.

Die TRGS 510 für eine sichere Gasflaschen-Lagerung

Wegen ihres hohen Gefahrenpotenzials unterliegen Druckgasflaschen strengen Auflagen. In der TRGS 510 sind die wichtigsten Vorschriften geregelt. Viele Anforderungen, zum Beispiel die Wahl der Lagerorte und der Lagerräume, sind ebenfalls Bestandteil der TRG 280. Die Vorschriften gelten für eine Aufbewahrung von Flaschen mit einem Nennvolumen von mehr als 2,5 Litern oder wenn die Masse mehr als 20 kg Gas im Druckbehälter übersteigt.

Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der Kennzeichnung der Lager gewidmet werden. Bereits von außen muss ersichtlich sein, dass es sich hierbei um ein Gaslager handelt. Wie bereits erwähnt, müssen Schilder auf ein Verbot vom Zutritt Unbefugter hinweisen. Gleiches gilt für ein Verbot von Feuer. Kennzeichnungspflichtig sind die Standorte von Notfalltelefonen und Feuerlöschern. Informative Hinweistafeln erleichtern dem Nutzer die korrekte Lagerung und Sicherung der Flaschen.

BERGER – Ihr kompetenter Partner für Betriebs- und Lagerausstattungen

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an hochwertigen Ausstattungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen. Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder rund um das Thema Gasflaschenlagerung? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!