Werden Gefahrstoffe in Betrieben in ortsbeweglichen Behältern aufbewahrt, unterliegt die innerbetriebliche Lagerung bestimmten Vorschriften, die in der Novelle TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS) festgeschrieben sind. Dazu gehören sämtliche Gefahrstoffe wie beispielsweise Lacke, Säuren und Laugen, Terpentin, aggressive Putz- und Reinigungsmittel, jeweils in einer Kleinmenge bis zu einer Gesamtnettomasse von 1500 kg. Genau für diese Gefahrstoffe bieten wir bei BERGER ein umfangreiches Gefahrstoffschrank -Sortiment in den jeweils bestimmten Schutzvorgaben an, damit die Gesundheit der Mitarbeiter und die Umwelt nicht gefährdet werden. Wählen Sie den passenden Sicherheitsschrank für Ihr Unternehmen.